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Weiterbildung gewerblicher Kraftfahrer nach BKrFQG
Grundlage: |
Auf Grund der EG-Richtlinie 2003/59/EG wurde am 1. Oktober 2006 das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) - zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 30.6.2017 I 2162 - mit der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Diese sieht u.a. eine Schulung zum Erwerb einer Bescheinigung über die Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge vor. Durch die Schulung sind Kenntnisse aus den Bereichen
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Zielgruppe: |
Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen
Personenverkehr (ab 10. September 2008)
mit Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
und
Güterverkehr (ab 10. September 2009)
mit Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE |
Inhalte: |
Innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes muss dieser Personenkreis jährlich mindestens eine Weiterbildungsschulung (ohne Abschlussprüfung) nachweisen. Eine Schulung umfasst insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten und ist in fünf Blöcke unterteilt. Die Weiterbildung kann innerhalb einer Woche absolviert oder auf Einzelblöcke mit einer Dauer von jeweils 7 Stunden aufgeteilt werden. |
Modulinhalte
Modul | Güterverkehr |
Modul 1 | Wirtschaftliches Fahren 1.1 Kraftstrang 1.2 Sicherheitsausstattung 1.3 Kraftstoffverbrauch |
Modul 2 | Ladungssicherung 1.4 Verkehrssicherheit durch Ladungssicherung |
Modul 3 | Sozialvorschriften & Digitale Kontrollgeräte 2.1 Sozialrechtliche Vorschriften 3.1 Bewusstseinsbildung 3.2 Kriminalität uns Schleusung illegaler Einwanderer |
Modul 4 | Güterkraftverkehr 2.2 Vorschriften für den Güterkraftverkehr 3.5 Verhalten bei Notfällen |
Modul 5 | Image & Gesundheit |
beschleunigte Grundqualifikation
• 140 x 60 Minuten Unterricht
• Theoretische Prüfung (90 Minuten)
• Prüfung durch IHK (am Wohnsitz des Bewerbers)