Ein Unternehmen der
Straßenverkehrs-Genossenschaft
Sachsen und Thüringen eG
Ein Unternehmen der Straßenverkehrs-Genossenschaft
Sachsen und Thüringen eG
Berufskraftfahrerqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz einer entsprechenden Führerscheinklasse nicht erforderlich. Somit kann die beschleunigte Grundqualifikation begleitend zum Führerscheinerwerb durchgeführt werden:
• 140 x 60 Minuten Unterricht
• Theoretische Prüfung (90 Minuten)
• Prüfung durch IHK (am Wohnsitz des Bewerbers)
Termin/e
auf Anfrage!
Weiterbildung gewerblicher Kraftfahrer nach BKrFQG
Ansprechpartnerin aktuelle Termine:
Frau Katja Drexler
Tel. 0361 22022-11
E-Mail: katja.drexler@svg-dresden.de
Nächste Wochen-Schulung in Erfurt-GVZ:
https://www.svg-dresden.de/seminar-portal
Hier finden Sie nähere Informationen und Ihren Ansprechpartner.
Anmeldeformular:
Hier finden Sie das dazugehörige Anmeldeformular.
Nähere Informationen
Auf Grund der EG-Richtlinie 2003/59/EG wurde am 1. Oktober 2006 das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) - zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 30.6.2017 I 2162 - mit der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Diese sieht u.a. eine Schulung zum Erwerb einer Bescheinigung über die Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer bestimmter Kraftfahr-zeuge vor. Durch die Schulung sind Kenntnisse aus den Bereichen:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
- Anwendung der Vorschriften,
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 (Anlage 1 zum BKrfQG) mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.
Zielgruppe
Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen
Personenverkehr (ab 10. September 2008)
mit Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE.
Güterverkehr (ab 10. September 2009)
mit Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE.
Inhalte
Innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes muss dieser Personenkreis eine Weiterbildungsschulung (ohne Abschlussprüfung) nachweisen. Eine Schulung umfasst insgesamt 35 Stunden zu je
60 Minuten. Die Weiterbildung kann innerhalb einer Woche absolviert oder auf Einzelblöcke mit einer Dauer von jeweils 7 Stunden aufgeteilt werden. Die vorgeschriebenen Weiterbildungen
sind nachzuweisen unabhängig davon, ob der Kraftfahrer eine Besitzstandswahrung oder eine Grundqualifikation erworben hat.