Ein Unternehmen der
Straßenverkehrs-Genossenschaft
Sachsen und Thüringen eG
Ein Unternehmen der Straßenverkehrs-Genossenschaft
Sachsen und Thüringen eG
Firmenbetreuung
Externer Gefahrgutbeauftragter
Laut § 3, Absatz 3 der „Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen“ (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) muss der Gefahrgutbeauftragte eines Unternehmens „Inhaber eines Schulungsnachweises“ sein, und zwar für den Verkehrsträger, mit dem Gefahrgüter befördert werden sollen: Straße, Eisenbahn, Binnenschiff und Seeschifffahrt.
In der komplizierten Welt des Gefahrguts verstehen wir die individuellen Anforderungen unserer Kunden und kümmern uns für Sie um Gefahrgutversendungen in Übereinstimmung mit den aktuellen Vorschriften.
Wir beraten und schulen die von Ihnen beauftragten Personen, wirken im Gefahrgutprozess mit und stellen bei Bedarf auch einen externen Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Arbeitgeber haben Sie eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz zu erfüllen. Eine gute sicherheitstechnische Betreuung ist die Basis für den Schutz der Mitarbeiter im Unternehmen.
Erfolgreiche Unternehmen brauchen gesunde und motivierte Mitarbeiter, um langfristig produktiv, innovativ und wettbewerbsfähig zu sein. Bei uns bekommen Sie nicht nur die Arbeitssicherheit, sondern Beratung, Unterstützung, frischen Wind und neue Ideen für die Umsetzung.
Ansprechpartner:
Herr René Hirn
Tel. 0361 4422-563
E-Mail: rene.hirn@svg-dresden.de