Bitte senden Sie uns für die Anmeldung zur Fahrschule diesen EDV-Erfassungsbogen-FS.pdf zurück und teilen Sie uns mit, für welches Angebot Sie sich interessieren. Wir setzen uns sodann gern mit Ihnen in Verbindung!
Pkw-Führerschein B und B17
Pkw Klasse B mit zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg und Anhänger bis max.750 kg.
Pkw Klasse B17:
Sie können sich bereits 6 Monate vor Vollendung des
17. Lebensjahres bei uns anmelden/ einen Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Begleitperson/en:
mind. 30 Jahre alt, nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister, seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B, Eintrag in der Prüfbescheinigung notwendig.
Lkw Führerschein
Klasse C
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Nähere Informationen zur beschleunigten Grundqualifikation
Motorrad Führerschein
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Für einen Fahrerlaubnisantrag benötigen Sie u.a.:
Personalausweis / Reisepass mit Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
evtl. vorhandener Führerschein
Nachweis der Ersten Hilfe
biometrisches Passbild
Sehtestbescheinigung (bei A+B, nicht älter als 2 Jahre)
augenärztliches Zeugnis oder Bescheinigung nach FeV (bei C)
ärztliche Bescheinigung nach FeV (bei C)
Visitenkarte der Fahrschule
Bearbeitungsgebühr der Behörde.